Beitragsordnung

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Beitragsordnung

Förderverein Thomas Morus Haus Genthin e.V.

§ 1: Präambel

Diese Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Förderverein Thomas Morus Haus Genthin e.V. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.

Änderungen der Beitragsordnung können nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden.

Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf der Beschlussfassung folgenden Jahr.

§ 2: Mitgliedschaft

Um Mitglied im Förderverein zu werden, ist der aktuelle Antrag schriftlich dem Vorstand zur Prüfung zu übergeben.

Nach Prüfung durch den Vorstand wird dem Antragsteller des Aufnahmeantrags per E-Mail das Datum des Beginns der Mitgliedschaft mitgeteilt.

§ 3: Beiträge

Erwachsene Mitglieder: entsprechend jährlicher Festlegung

Schüler, Auszubildende und Studenten sind während der Ausbildung und maximal bis zum 27. Lebensjahr von der Beitragspflicht befreit. Hierfür ist ein jeweiliger Nachweis zu erbringen.

Für neue Mitglieder gilt in jedem Fall eine zweimonatige kostenlose Probemitgliedschaft. Während dieser Zeit kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten gekündigt werden.

Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

Erfolgt der Vereinsbeitritt innerhalb eines Jahres wird der Mitgliedsbeitrag anteilig für die jeweiligen Monate erhoben.

Der Beitrag ist für die in Frage kommenden Monate in einer Summe, spätestens 1 Monat nach dem Mitgliedschaftsbeginn zu überweisen.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft wird der überzahlte Beitrag zurückerstattet.

§ 4: Zahlweise und Fälligkeit:

Der Beitrag ist jährlich in einer Summe bis zum 30.04. jeden Jahres zu entrichten.

Es wird empfohlen einen Dauerauftrag einzurichten.

§ 5: Säumnis:

Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung drei Monate im Verzug, ergeht an das Mitglied eine schriftliche Mahnung.

Zahlt das Mitglied trotz dreifacher schriftlicher Mahnung oder länger als 6 Monate den Beitrag nicht, erlischt die Mitgliedschaft.

Genthin, im Juni 2023